Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte

23.07.2022 12:20

Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zum Herbst 2022


 

Eine Novelle der für Tierärzt*innen verbindlichen Gebührenordnung (GOT) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und tritt voraussichtlich im Oktober 2002 in Kraft.

 

Warum gibt es eine Novelle der GOT?

Zuletzt gab es im Jahr 1999 eine Novellierung der GOT. Eine aktuelle Strukturerhebung durch das BMEL hat gezeigt, dass die Gebühren durchschnittlich um 20 % zu niedrig sind, um kostendeckend arbeiten zu können. Zudem fehlen viele moderne Leistungen wie z.B. Computertomographie, MRT, endoskopische Biospieentnahme etc. in dem alten Leistungskatalog. Somit ist eine Novellierung seit Jahren überfällig – letztlich um Fachkräfte in der Branche zu halten, die Versorgungslage aufrecht zu erhalten (Notdienstkrise etc.) und der modernen Tiermedizin Rechnung zu tragen.

 

Was bedeutet das für Sie?

Ab Oktober 2022 werden tierärztliche Leistungen deutlich mehr kosten. Die GOT wird durchschnittlich um 20 % angehoben. Die Gebührenordnung ist für Tierärzte bindend, d.h. jeder Tierarzt muss nach der GOT abrechnen.

 

Wir empfehlen Ihnen für Ihr Haustier eine Tierkrankenversicherung abzuschließen oder ein Sparkonto anzulegen.

 

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